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21.12.2010
Arbeitsrecht: Dienstreisen
Die Dienstreise ist arbeitsrechtlich nicht definiert. Nach §2 des Bundesreisekostengesetzes liegt aber immer eine Dienstreise vor, wenn die Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reisen. Die allgemeine arbeitsrechtliche Verwendung dieser Definition des öffentlichen Dienstes ist anerkannt.